Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Seit Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt im ganzen Kanton St.Gallen ein ABSOLUTES Feuer- und Feuerwerksverbot!

Verhaltensregeln:
  • KEIN Feuer im Freien machen – auch nicht im eigenen Garten. Ausgenommen sind nur Elektro- und Gasgrills auf privatem Gelände, sofern sich diese nicht im Wald befinden.
  • KEIN Feuerwerk entzünden.
  • Die Feuerverbote UNBEDING einhalten. Bei Nichteinhalten drohen Bussen. 
 
 

 

Unsere letzten Einsätze

19
Juli
BMA – Brandmelde-Anlage
19. Juli 2026  |  00:07 Uhr  |  Alarmstufe 0.2  ...
17
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Rückfrage
17. Juli 2026  |  16:02 Uhr  |  Alarmstufe 0.1  ...
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Verkehrsunfall
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Brand in Geschäftsgebäude
13. Juni 2026  |  11:09 Uhr  |  Alarmstufe 0.2  ...
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